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Rechtliches · PROVA-Systems

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2025  ·  PROVA-Systems (Einzelunternehmen)  ·  Gilt ab Vertragsschluss
§ 305 ff. BGB B2B only DSGVO-konform Deutsches Recht

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich und Vertragspartner
  2. Vertragsgegenstand und Leistungen
  3. Pakete und Preise
  4. Vertragsschluss und Laufzeit
  5. Zahlung und Fälligkeit
  6. Nutzungsrechte und Lizenzen
  7. Pflichten des Nutzers
  8. KI-Nutzung und Haftungsausschluss
  9. Datenschutz und DSGVO
  10. Verfügbarkeit und Wartung
  11. Haftung
  12. Kündigung
  13. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen PROVA-Systems, [Inhaber: Ihr Name], [Straße], [PLZ Ort] (nachfolgend „Anbieter" oder „wir") und den Nutzern der PROVA-Software-as-a-Service-Plattform (nachfolgend „Kunde" oder „Nutzer").

Die PROVA-Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (insbesondere öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Gutachter und deren Kanzleien/Büros). Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der cloudbasierten SaaS-Plattform „PROVA-Systems" zur KI-gestützten Erstellung, Verwaltung und Freigabe von Sachverständigengutachten (nachfolgend „Software" oder „Plattform").

2.1 Enthaltene Kernleistungen

  • Zugang zur PROVA-Webanwendung über verschlüsselte HTTPS-Verbindung (TLS 1.2+)
  • KI-gestützte Spracherkennung durch die PROVA Voice Engine (Diktat-zu-Text)
  • Automatisierte Gutachten-Strukturierung und -Generierung durch die PROVA Analyse-Engine
  • PDF-Erstellung und -Download fertiggestellter Gutachten
  • Digitale Freigabe-Seite für Auftraggeber mit Prüf- und Kommentarfunktion
  • Datenspeicherung auf zertifizierten EU-Servern (AWS EMEA, Frankfurt am Main)
  • E-Mail-Support während der Geschäftszeiten (Mo–Fr, 9–17 Uhr)
  • Automatische Datensicherung (tägliches Backup, AES-256-Verschlüsselung)

2.2 Nicht enthaltene Leistungen

  • Individuelle Programmieranpassungen (ausgenommen Enterprise-Paket nach gesonderter Vereinbarung)
  • Schulungen vor Ort (auf Anfrage gegen Aufpreis verfügbar)
  • Rechtliche Prüfung der KI-generierten Gutachteninhalte (Verantwortung liegt beim Nutzer)
  • Fachliche Qualitätssicherung erstellter Gutachten
⚠ Wichtiger Hinweis: PROVA ist ein Werkzeug zur Unterstützung von Sachverständigen. Die fachliche, sachverständliche und rechtliche Verantwortung für alle erstellten Gutachten liegt ausschließlich beim jeweiligen Sachverständigen als Auftragnehmer seines Mandanten.

§ 3 Pakete und Preise

3.1 Verfügbare Pakete (Stand: Juli 2025)

Paket Monatliche Nutzungsgebühr Einmalige Einrichtungsgebühr Enthaltene Nutzer
Starter 149 € / Monat (netto) 499 € (netto) 1 Nutzer
Pro 299 € / Monat (netto) 999 € (netto) bis 3 Nutzer
Enterprise ab 599 € / Monat (netto) ab 1.999 € (netto) unbegrenzt (individuell)

Die jeweils aktuellen Leistungsmerkmale je Paket sind in der Leistungsbeschreibung auf der PROVA-Website einsehbar und werden bei Vertragsschluss verbindlich vereinbart.

3.2 Mehrwertsteuer

Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zum Zeitpunkt dieser AGB beträgt die MwSt. 19 %. Umsatzsteuerliche Änderungen werden entsprechend weitergegeben.

3.3 Preisanpassungen

Der Anbieter ist berechtigt, die laufenden Nutzungsgebühren mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht (§ 12.2). Schweigt der Kunde nach Zugang der Ankündigung, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.

3.4 Paket-Wechsel

Ein Upgrade auf ein höheres Paket ist jederzeit möglich und wird anteilig für den verbleibenden Monatszeitraum abgerechnet. Ein Downgrade ist zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums möglich.

§ 4 Vertragsschluss und Laufzeit

4.1 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch die vollständige Registrierung auf der PROVA-Plattform, die ausdrückliche Bestätigung dieser AGB sowie des Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) durch den Kunden und die anschließende Freischaltung des Kontos durch den Anbieter (Annahmeerklärung per Aktivierungs-E-Mail).

4.2 Testphase

Neue Kunden erhalten eine kostenfreie Testphase von 14 Tagen ab Freischaltung, innerhalb derer der Vertrag ohne Angabe von Gründen in Textform beendet werden kann. Nach Ablauf der Testphase beginnt die reguläre Vertragslaufzeit und es wird die erste Nutzungsgebühr fällig.

4.3 Mindestlaufzeit und automatische Verlängerung

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat (Starter und Pro) bzw. 12 Monate (Enterprise). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat (Starter/Pro) bzw. 12 Monate (Enterprise), sofern er nicht fristgerecht gemäß § 12 gekündigt wird.

Hinweis: Enterprise-Kunden erhalten vor der automatischen Verlängerung eine gesonderte E-Mail-Erinnerung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen.

§ 5 Zahlung und Fälligkeit

Die Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss sofort fällig. Die monatlichen Nutzungsgebühren werden monatlich im Voraus am Ersten des jeweiligen Kalendermonats fällig.

Akzeptierte Zahlungsmethoden sind SEPA-Lastschrift und Kreditkarte. Alle Zahlungen werden sicher über den zertifizierten Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Dublin, Irland; PCI DSS Level 1 zertifiziert) abgewickelt. Eine Zahlung per Rechnung ist für Enterprise-Kunden auf schriftliche Anfrage möglich.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Mahnung mit Nachfristsetzung von 7 Tagen den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.

Alle Rechnungen werden ausschließlich in elektronischer Form (PDF per E-Mail) ausgestellt und sind steuerlich anerkannte Rechnungen i.S.d. § 14 UStG.

§ 6 Nutzungsrechte und Lizenzen

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht exklusives, nicht übertragbares, auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht an der PROVA-Software ein. Das Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die bestimmungsgemäße Nutzung der im jeweiligen Paket enthaltenen Funktionen.

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software
  • Das Erstellen von abgeleiteten Werken (Derivaten) auf Basis der Software
  • Die Weitergabe, Vermietung oder Unterlizenzierung von Zugangsdaten oder der Software an Dritte (ausgenommen im Rahmen der jeweiligen Team-Funktion des gebuchten Pakets)
  • Die systematische Extraktion von Daten oder Inhalten der Plattform durch automatisierte Verfahren (Scraping)
  • Die Nutzung der Plattform zu Testzwecken für Konkurrenzprodukte

Die durch den Kunden mittels der Software erstellten Inhalte (insbesondere Gutachten, Dokumentationen, Berichte) verbleiben vollständig im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhebt keinerlei Rechte an Kundeninhalten und nutzt diese nicht zu eigenen Zwecken.

§ 7 Pflichten des Nutzers

  • Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben bei der Registrierung und im laufenden Vertragsverhältnis zu machen.
  • Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, API-Tokens) sind streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei Verdacht auf Kompromittierung ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
  • Der Nutzer darf die Plattform ausschließlich für rechtmäßige Zwecke im Rahmen seiner Sachverständigentätigkeit nutzen.
  • Der Nutzer ist allein verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Verwertbarkeit der mit PROVA erstellten Gutachten. Er hat alle KI-generierten Inhalte vor der Verwendung fachkundig und gewissenhaft zu prüfen.
  • Es ist untersagt, die Plattform zu überlasten, automatisierte Massenanfragen zu stellen, Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder Schadsoftware einzuschleusen.
  • Änderungen der Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse) sind unverzüglich im Nutzerprofil zu aktualisieren.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzrechts (DSGVO, BDSG) im Rahmen seiner Nutzung der Plattform einzuhalten.

§ 8 KI-Nutzung und Haftungsausschluss

⚠ Wichtiger Hinweis zur KI-Technologie: PROVA nutzt proprietäre KI-Technologien — die PROVA Voice Engine (Sprach-zu-Text) und die PROVA Analyse-Engine (Gutachten-Strukturierung und -Generierung) — zur Unterstützung bei der Gutachten-Erstellung. KI-generierte Inhalte können Fehler, Auslassungen oder ungenaue Formulierungen enthalten. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Ausgaben sorgfältig zu prüfen.

8.1 Keine automatisierte Endentscheidung

Die KI-generierten Gutachteninhalte ersetzen nicht die fachkundige Prüfung, Beurteilung und Verantwortung durch den zugelassenen Sachverständigen. PROVA trifft keine eigenständigen Entscheidungen mit Rechtswirkung. Der Sachverständige ist alleiniger fachlicher Entscheidungsträger.

8.2 Keine Haftung für KI-Inhalte

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für:

  • Inhaltliche Fehler, Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten in KI-generierten Texten
  • Falsche Kostenschätzungen oder Schadensberechnungen
  • Rechtlich unzulässige, missverständliche oder anfechtbare Formulierungen in erstellten Gutachten
  • Schäden, die durch die ungeprüfte Verwendung von KI-Ausgaben entstehen

8.3 Keine KI-Trainingsnutzung

Kundendaten und erstellte Gutachteninhalte werden nicht für das Training von KI-Modellen verwendet — weder durch den Anbieter noch durch dessen Unterauftragsverarbeiter. Alle KI-Anfragen erfolgen über verschlüsselte API-Verbindungen mit aktiviertem Data-Processing-Agreement (DPA) des jeweiligen KI-Anbieters (Zero Data Retention wo technisch verfügbar).

✓ Datensouveränität: Ihre Gutachten-Daten gehören Ihnen. PROVA verwendet Kundendaten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

§ 9 Datenschutz und DSGVO

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch PROVA-Systems erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie unserer gesonderten Datenschutzerklärung.

9.1 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Da PROVA-Systems als Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO Bestandteil jedes Vertrages. Der AVV ist als separates Dokument abrufbar und wird mit Vertragsschluss verbindlich vereinbart:

→ Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abrufen

9.2 Hosting und Datenspeicherung

Alle Kundendaten werden ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union verarbeitet und gespeichert (AWS EMEA, Rechenzentrum Frankfurt am Main, Deutschland). Eine Übermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur nach Maßgabe der in AVV und Datenschutzerklärung dokumentierten Garantien (EU-Standardvertragsklauseln).

9.3 Datenlöschung bei Vertragsende

Nach Vertragsbeendigung werden Kundendaten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch stellt der Anbieter vor der Löschung einen vollständigen Datenexport bereit (Anfrage per E-Mail innerhalb der 30-Tage-Frist).

§ 10 Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel (Uptime SLA) an. Ausgenommen von dieser Verfügbarkeitsgarantie sind geplante Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (Force Majeure, Störungen bei Infrastrukturanbietern).

Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten (Mo–Fr, 9–18 Uhr) gelegt. Der Anbieter informiert über geplante Wartungsarbeiten mit einem Vorlauf von mindestens 24 Stunden per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung.

Bei ungeplanten Ausfällen wird über die Status-Seite des Anbieters und per E-Mail kommuniziert. Der Anbieter ist bemüht, kritische Störungen innerhalb von 4 Stunden zu beheben (Best-Effort-Basis).

Enterprise-Kunden erhalten ergänzend ein individuell vereinbartes Service-Level-Agreement (SLA) mit definierten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie einem dedizierten Ansprechpartner.

§ 11 Haftung

11.1 Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Der Anbieter haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, unbeschränkt.

11.2 Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Betrag der im jeweiligen Vertragsjahr gezahlten Nutzungsgebühren.

11.3 Ausschluss der KI-Inhaltshaftung

Jegliche Haftung des Anbieters für Schäden, die durch inhaltliche Fehler, Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten in KI-generierten Gutachteninhalten entstehen, ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Der Nutzer trägt die alleinige fachliche Verantwortung für die Verwendung und Freigabe von Gutachteninhalten (vgl. § 8).

11.4 Unveränderter Haftungsumfang

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese bleiben unberührt.

§ 12 Kündigung

12.1 Ordentliche Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt in Textform (E-Mail an kontakt@prova-systems.de genügt).

12.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist,
  • der Kunde die Plattform missbräuchlich oder für rechtswidrige Zwecke nutzt,
  • der Kunde gegen wesentliche Pflichten dieser AGB oder des AVV verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht abstellt,
  • der Anbieter die Preise angepasst hat und der Kunde sein Sonderkündigungsrecht ausübt (§ 3.3).

12.3 Datensicherung und -löschung nach Kündigung

Nach Zugang der Kündigungserklärung und bis zum Vertragsende kann der Kunde jederzeit einen vollständigen Datenexport anfordern (per E-Mail). Nach Vertragsende werden alle Kundendaten innerhalb von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten nach §§ 147 AO, 257 HGB) entgegenstehen. Backup-Medien werden spätestens nach 90 Tagen überschrieben.

Kündigung senden an: kontakt@prova-systems.de  ·  Betreff: „Kündigung Nutzerkonto [Ihre Nutzer-ID]"

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

13.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13.4 Textformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages bedürfen der Textform. E-Mail genügt. Eine mündliche Nebenabrede besteht nicht.

13.5 AGB-Änderungen

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum nächsten Vertragsverlängerungszeitpunkt zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf dieses Widerspruchsrecht und seine Bedeutung wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

PROVA-Systems  ·  AGB Stand: J PROVA-Systems  ·  AGB Stand: Juli 2025